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Kurzgutachten / Gutachtenüberprüfung

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Sie benötigen eine umfangreichere Immobilienwertermittlung nach den gängigen Einwertungsmethoden

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( Sachwertverfahren / Ertragswertverfahren / Vergleichswertverfahren )

 

um den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstückes nachzuweisen, oder wollen Rechte und Belastungen Ihres Grundstückes bewerten? Das Kann aufgrund von Aufteilungen oder Auseinandersetzungen, sowie privaten Hintergründen der Fall sein. Nicht immer muss es ein aufwändiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB sein. Hierzu erstellen wir Ihnen auch gerne ein Kurzgutachten.

 

Auf Wunsch überprüfen wir auch bestehende Gutachten für Sie auf Haltbarkeit, Vollständigkeit und Verfahrenstreue.

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Sprechen Sie uns dazu unverbindlich an.

Kontaktieren Sie uns gerne und wir besprechen Ihr Anliegen unverbindlich

Füllen Sie Hierzu das  Kontaktformular aus oder wenden Sie sich auch gerne direkt persönlich an uns.

SIG SCHMITZ IMMOBILIENGUTACHTEN

Priestersberg 10

53567 Buchholz

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Telefon: 02248-9009467

Email: info@schmitz-immobiliengutachten.de

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Ich möchte weitere unverbindliche Informationen zum Thema

-Kurzgutachten / Gutachtenüberprüfung-

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