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Luxus-Haus

Verkehrswertgutachten

nach §194 BauGB

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Der Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken ist für unterschiedliche Anlässe von Interesse. Verkaufsverhandlungen, Beleihungen von Grundstücken durch Unternehmen der Kreditwirtschaft, Erbauseinandersetzungen oder gerichtliche Verfahren, sowie öffentlich rechtliche Verfahren zum Beispiel. 

 

In einem Verkehrswertgutachten wird das zu bewertende Objekt nach Lage, Art und Zustand eingehend beschrieben sowie seine rechtliche Situation dargestellt. Die angewendeten Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes werden für den Antragsteller nachvollziehbar begründet.

 

Gemäß ImmoWertV sind zur Wertermittlung das Vergleichswertverfahren (§15 ImmoWertV), einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung (§16 ImmoWertV), das Ertragswertverfahren (§§ 17-20), das Sachwertverfahren (§§21 -23) oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. Das oder die Verfahren sind nach der Art des Wertermittlungsobjekts unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und der sonstigen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der zur Verfügung stehenden Daten zu wählen; die Wahl ist zu begründen. Bei der Wahl des Wertermittlungsverfahrens haben sich die Verfahrenswahl als auch die Verfahrensgrundsätze den Verhältnissen des Grundstücksmarktes zu unterwerfen. Es ist also aus den Marktgegebenheiten abzuleiten, welches oder welche Verfahren angewendet werden. 

Das Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB ist somit die detailliertestes Form der Wertermittlung für Ihre bebauten und unbebauten Grundstücke, sowie Rechte und Belastungen auf dem Grundstück.  

Sprechen Sie uns dazu unverbindlich an.

Kontaktieren Sie uns gerne und wir besprechen Ihr Anliegen unverbindlich

Füllen Sie Hierzu das nebenstehende Kontaktformular aus oder wenden Sie sich auch gerne direkt persönlich an uns.

SIG SCHMITZ IMMOBILIENGUTACHTEN

Priestersberg 10

53567 Buchholz

Telefon: 02248-9009467

Email: info@schmitz-immobiliengutachten.de

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-Verkehrswertgutachten §194 BauGB-

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